Bei einem einmaligen Verstoß mit einem niedrigen Promillewert ist meist noch das sogenannte „kontrollierte Trinken“ möglich. Dabei führt man ein Trinktagebuch und/oder lässt regelmäßig Leberwerte kontrollieren. Diese Möglichkeit besteht und bestand im Rahmen der MPU schon immer. Strikte Promillegrenzen („bei weniger als 1,6 ‰“ oder Ähnliches) gibt es hier allerdings nicht. Teilweise ist kontrolliertes Trinken bei mehr als 2 ‰ noch möglich, manchmal sind aber auch bei weniger als 1,6 ‰ Abstinenznachweise notwendig. Hier kann nur eine Beratung bei einem Verkehrspsychologen im Vorfeld der MPU Klarheit schaffen.